Europäischer Sicherheitsrat

Der Europäischer Sicherheitsrat (ESR) ist ein Vorschlag für ein neues EU-Gremium mit dem Ziel, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der der Europäischen Union im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zu erhöhen. Im Kern dürfte es darum gehen, Beschlüsse für Kriegseinsätze wahrscheinlicher zu machen, nicht zuletzt auch in Abstimmung mit dem Sicherheitsrat der Vreinten Nationen.

Der Vorschlag für einen Europäischen Sicherheitsrat wurde formal von der deutschen Bundesregierung eingebracht, dürfte allerdings eine konzeptionelle Überlegung aus dem "beratenden Umfeld" der der EU bzw. der deutschen Bundesregierung sein.

Konzeptionelle Vorstellungen

Der Europäische Sicherheitsrat soll gemäß dem Rotationsprinzip jeweils aus einem Teil der EU-Staa­ten bestehen und sich eng mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie mit den europäischen Mitgliedern im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) ab­stimmen.

Bei der Zusammensetzung des ESR könnten nach Auffassung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) geographische und funktionale Auswahlkriterien berücksichtigt werden: denkbar wäre ein abgeschwächtes Rotationsprinzip, das der Bedeutung der jeweiligen Mitgliedstaaten in und für die EU-Außenpolitik Rechnung trägt.

Entscheidungen sollten laut KAS in dem Gremium grundsätzlich per Einstimmigkeit erfolgen. Mitgliedstaaten könnten sich aber von Entscheidungen des ESR distanzieren, wenn diese ihre Kerninteressen berühren.

Hintergründe und Motive

Das derezeit geltende Einstimmigkeitsprinzip macht generell die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten für Maßnahmen der Außen- und Sicherheitspolitik erforderlich. Dadurch die außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU stark eingeschränkt.

Hinzu kommt, dass Frankreich und Großbritannien als Atom- und Vetomächte ständige Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind, während die übrigen EU-Mitgliedsstaaten alleinfalls als nicht-ständige Mitglieder zeitlich befristet im UN-Sicherheitsrat beteiligt sind. In der Praxis votieren die EU-Mitgliedsstaaten im UN-Sicherheitsrat gelegentlich unterschiedlich.

Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) kritisiert, die Mitgliedstaaten der EU würden es nur un­zureichend schaffen, schnell und kohärent gemeinsame Antworten auf die zahllosen außen­politischen Umbrüche zu formulieren, mit denen sie konfrontiert seien. Selbst wenn sie Entscheidungen träfen, mangele es am politischen Willen und oft auch an den materiellen Fähigkeiten, diese umzu­setzen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gelinge es den EU-Staaten kaum, wirkmächtig zu agieren.

Es geht den Protagonisten eines Europäischen Sicherheitsrats daher insbesondere um das Ziel, dass die EU gegenüber dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zügig handlungsfähig ist und mit einer Stimme spricht.

Der ESR soll sich daher eng mit der Hohen EU-Beauftragten für die Außenpolitik abstimmen sowie mit den europäischen Mitgliedern im UN-Sicherheitsrat.

Zweifel an Durchsetzbarkeit

An der Realisierbarkeit eines Europäischen Sicherheitsrats werden erhebliche Zweifel angemeldet, da die EU-Staaten in einem Bereich, der den Kern staatlicher Souveränität betrifft, bereit sein müssten, zeitweilig auf die Teilnahme an der Entscheidungsfindung zu verzichten. "Zumal diese – zu Ende gedacht – die Entsendung der eigenen Soldaten zur Folge haben könnte" (FAZ 07.06.2018).

 

 

 
 

Europäischer Verteidigungsfonds

 
 

 

 

 

 

 

 

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